Aktuelles
 
Die Bürgerinitiative
 
Verkehrsprognose
 
Vergleichsfälle
 
Anträge
 
Beteiligung
 
Impressum

B17: Bürgerinitiative Einhausung B17 und PRO Stadtbergen reklamieren ungenügende Schutzwirkung der neu errichteten Lärmschutzwand am Fryar-Circle

September 2012

Lärmschutzwand am Fryar-Circle

Seit Errichtung der neuen Lärmschutzwand an der B17 im Bereich Fryar-Circle haben viele Anwohner darüber geklagt, dass der Lärm von der B17 noch immer extrem groß sei. Teilweise wurde die Auffassung vertreten, der Lärm hätte sogar mit der Errichtung der neuen Betonwände zugenommen. Diese Klagen wurden lange Zeit als unbegründete subjektive Empfindungen abgetan.

Herrn Kurt Passow, Mitglied der Bürgerinitiative, gelang nunmehr der Nachweis, dass die Wirksamkeit der auf 7 m erhöhten Lärmschutzwand auf Grund massiver baulicher Mängel reduziert wurde. Der Fernsehsender Augsburg-TV berichtete hierüber.

Günther Oppel beim Interview mit Augsburg-TV
Günther Oppel beim Interview mit Augsburg-TV

Bei einer Ortsbesichtigung - zusammen mit betroffenen Anwohnern des Fryar-Circles - konnten sich Günther Oppel, Fraktionsvorsitzender von PRO Stadtbergen, und Wilhelm König, Sprecher der Bürgerinitiative Einhausung B17, unter Führung von Kurt Passow von den gravierenden Mängeln an der Schallschutzwand überzeugen und feststellen, dass die Beschwerden der betroffenen Anwohner völlig berechtigt und nachvollziehbar sind.

Die Schallschutzwand ist nicht dicht!
 
Die Lärmschutzwand besteht aus Betonplatten, die zwischen senkrechten Stahlstützen montiert wurden. Zwischen den Betonplatten und dem Untergrund befinden sich nahezu durchgehend große Zwischenräume, durch die der Schall von der B17 ungehindert zur dahinterliegenden Wohnbebauung hindurchdringen kann.

Vorbeifahrende Fahrzeuge sind durch den Spalt deutlich zu hören und zu orten. Auch wenn man auf dem Fuß- und Radweg steht, der sich direkt hinter der Lärmschutzwand entlang zieht, hört man die Fahrzeuge durch den Spalt. Dies bedeutet, dass der Spalt von der B17 bis zum Wohngebiet durchgängig ist.

Wäre die Lärmschutzwirkung der Wand ausreichend, so dürften die vorbeifahrenden Fahrzeuge nur durch Schallbeugung von der Wandoberkante - also eben von oben - hörbar sein, was aber hier nicht der Fall ist.

Auf Grund der senkrechten Fugen zwischen den Stahlstützen und den Betonplatten kann die Schalldämmung zwischen den Betonplatten nicht gewährleistet werden, denn die Fugen sind nicht mit schalldämmendem Material ausgefüllt. Zudem deckt die schallabsorbierende Verkleidung die Fugen im unteren Bereich der Schallschutzwand nicht ab.

War der alte Erdwall besser?
 
Nach Meinung der teilnehmenden direkten Anwohner der B17 zeigte der ursprüngliche bepflanzte Lärmschutzwall eine bessere schalldämmende Wirkung als die neuen Betonwände. Diese zunächst subjektiv erscheinende Wahrnehmung ist aufgrund der festgestellten Mängel auch objektiv nachvollziehbar, da der frühere Wall eine kompakte, schwere Masse ohne akustische Löcher darstellte, während die mangelhafte Ausführung der neuen Wand zu "akustischen Bypässen" führt und somit durchaus anzunehmen ist, dass trotz größerer Wandhöhe die Lärmbelastung gestiegen ist.

Dieser Effekt ist mit einem Fass vergleichbar. Ein überhöhter Wasserstand in einem niedrigen Fass würde zum Überlaufen führen. Dies kann mit einem höheren Fass vermieden werden. Weist das höhere Fass jedoch Löcher auf, ist die größere Höhe völlig unwirksam. Analog dazu soll der gestiegene Lärmpegel jetzt durch eine höhere Lärmschutzwand abgefangen werden. Die durch die mangelhafte Bauausführung entstandenen Löcher im Lärmschutzwall verringern die schalldämmende Wirkung.

Die Wohnbereiche am Fryar Circle und in der Umgebung werden durch diese mangelhafte Ausführung in erheblichem Maße belastet. Die zulässigen Grenzwerte für Lärmbelastung von Wohngebieten werden in erheblicher und unzumutbarer Weise überschritten. Darüber können auch die theoretischen Schallberechnungen der zuständigen Bauämter nicht hinwegtäuschen.

Überprüfung durch Sachverständigen und Lärmmessungen beantragt
 
PRO Stadtbergen und die Bürgerinitiative Einhausung B17 haben daher in einem Schreiben an den Leiter der Obersten Baubehörde beim Bayrischen Staatsministerium des Innern die Mängel dargestellt und eine Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen beantragt, durch welche Maßnahmen die Lärmschutzwand im Bereich des Fryar-Circles nachgebessert werden muss, um dauerhaft und schnellstmöglich die maximale Schutzwirkung herzustellen. Zum Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahmen halten wir Schallmessungen vor und nach der Nachbesserung für zwingend erforderlich.

Nach Abschluss der Nachbesserung sollten die tristen Betonwände dann so begrünt werden, dass die derzeitige, als erdrückend empfundene Mauerwirkung aufgehoben wird.

 

********

 

Bürgerinitiative Einhausung B17 zieht positive Zwischenbilanz

Die Bürgerinitiative Einhausung B17 hat nach Ablauf der Einwendungsfrist für die beiden Planfeststellungsverfahren im Bereich der B17-Ortsdurchfahrt Stadtbergen eine positive Zwischenbilanz gezogen.
 
In mehreren Informationsveranstaltungen mit den betroffenen Anwohnern wurde die vorliegende Planung analysiert und die Schwachstellen aufgezeigt. Die Bevölkerung wurde darüber mit Flugblättern informiert. Gegen die Planung haben mehrere Hundert Bürger Einwendungen erhoben. Die beiden Sprecher der Bürgerinitiative, Wilhelm König und Günther Oppel, zeigten sich sehr erfreut und hoffen, dass der flächendeckende Widerstand der Stadtberger Anwohner in Verbindung mit der überzeugenden Argumentation zu einer maßgeblichen Verbesserung der Planung führen werde.

Aus den Planfeststellungsunterlagen ergeben sich gravierende Schwachpunkte bzw. Versäumnisse:

  • Das amtliche Lärmbelastungskataster des Landesamts für Umwelt gibt die Lärmbelastung auf Basis der derzeitigen Verkehrsmenge von ca. 55.000 Kfz./Tag an und kommt zu erheblich höheren Überschreitungen der Lärm-Grenzwerte als die Gutachten in beiden Planfeststellungsverfahren, die sich jedoch auf die prognostizierte Verkehrsmenge von ca. 75.000 Kfz./Tag beziehen. Beide Gutachten gehen somit von deutlich zu niedrigen Lärmwerten aus, sind also offensichtlich fehlerhaft.
  • Mit den geplanten aktiven Maßnahmen (teilweise Einkragung, Erhöhung von Lärmschutzwänden) können entlang der gesamten Trasse die vorgeschriebenen Schallwerte nicht eingehalten werden. Deshalb soll für nahezu alle Häuser und Wohnungen auf passive Maßnahmen (Schallschutzfenster) ausgewichen werden. Von Gesetz wegen hat der aktive Lärmschutz Vorrang vor dem passiven, was aber mißachtet wurde.
  • Für die Lärmberechnung wurden 20% LKW-Anteil angesetzt, für die Schadstoffberechnung dagegen nur ca. 8 %.
  • Gegen Feinstaub und Abgase sind keine Schutzmaßnahmen vorgesehen, obwohl Messungen des Bayer. Landesamtes für Umwelt nachgewiesen haben, dass die Grenzwerte für Feinstaub bereits im Jahre 2006 überschritten wurden.
  • Das Schadstoffgutachten für den Abschnitt "Bismarckstraße" kommt zum Ergebnis, dass die ab 2010 gültigen Stickoxid-Grenzwerte nicht einhaltbar sind!
  • Ein zentrales Problem ist die Hochlage der B17 zwischen Hallenbad und Fryar Ring von bis zu 7m über dem Gelände, die zu einer großflächigen Verlärmung weiter Teile Stadtbergens führt. Die Planung ignoriert dieses Problem und sieht dort keinerlei Schutzmaßnahmen vor! Hier muß entweder eine Einhausung oder die Führung der B17 in Tieflage vorgesehen werden.
  • Die Lärmwerte für den Fryar Circle wurden mit dem Einsatz von Flüsterasphalt - der nur zeitlich befristet wirksam ist - schöngerechnet.

Nur mit einer Einhausung der B17, wie bei vergleichbarem Verkehrsaufkommen an anderen Bundesstraßen üblich, können die Stadtberger Bürger wirkungsvoll vor Lärm, Feinstaub und Abgasen geschützt werden. Somit wären die Mehrkosten für eine Einhausung in Höhe von ca. 4 Millionen Euro absolut vertretbar und sachlich gerechtfertigt.

 

********

 

Planfeststellungsverfahren B17:
Staatliches Bauamt ändert Pläne
Einwendungen bis 24.08.2011 möglich

Nachdem gegen die bisherige Planung zahlreiche Einwendungen durch Stadtberger Bürger und die Stadt Stadtbergen erfolgt waren, wurden vom Staatlichen Bauamt Augsburg folgende Planänderungen vorgenommen:

  • Im Bereich südlich der geplanten einkragenden Wände (beim Gartenhallenbad) sollen die Lärmschutzwände auf der Ost- und Westseite der B17 erhöht werden.
  • Im Bereich südlich und nördlich der geplanten einkragenden Wände sollen jeweils 12m breite Mittelstreifenüberfahrten errichtet werden. Der Lärmschutz wird damit an diesen Stellen unterbrochen.

Die geänderten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen bei der Stadt Stadtbergen zur Einsichtnahme aus:
 
vom 11. Juli 2011 bis einschließlich 10. August 2011
Stadt Stadtbergen, Rathaus, Oberer Stadtweg 2, Bauamt 2.OG, Zi.-Nr. 207
während der Dienststunden
Mo., Di., Do.: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr,
Mittwoch: 7:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr,
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr.
 
Einwendungen gegen die Planänderungen können bis einschließlich 24. August 2011
bei der
Stadt Stadtbergen, Oberer Stadtweg 2, 86391 Stadtbergen
oder bei der
Regierung von Schwaben, Sachgebiet 32, Fronhof 10, 86152 Augsburg
erhoben werden.

 

********

 
© Bürgerinitiative Einhausung B 17
 
E-Mail: info@bi-b17.de     |     Impressum / Datenschutz